Unser Schutzkonzept
Unser Ziel: Ein sicheres Miteinander
Wir streben danach, dass sich alle Menschen in unserer Einrichtung – Mitarbeitende, Nutzerinnen und Nutzer sowie Angehörige – sicher und respektiert fühlen. Dafür fördern wir das Bewusstsein für Gewalt in all ihren Erscheinungsformen. Jede Person soll in der Lage sein,
- eigene und fremde Grenzen zu erkennen,
- Gewalt frühzeitig zu melden,
- Unterstützung zu erhalten, wenn Hilfe benötigt wird.
Eine Kultur der Offenheit, Wertschätzung und Verantwortung tragen dazu bei, Übergriffe zu verhindern und Konflikte fair zu lösen.
Was ist Gewalt?
Gewalt liegt vor, wenn eine Person daran gehindert wird, ihren eigenen Wünschen, Entscheidungen und Bedürfnissen nachzugehen oder Schaden erleidet. Gewalt kann in verschiedenen Formen auftreten.

Körperliche Gewalt
Absichtliche Verletzung des Körpers, offen oder verdeckt, gegen den Willen der betroffenen Person.
Beispiele: schlagen, beißen, kratzen, an den Haaren ziehen, anspucken

Gewalt in der Pflege
Körperliche oder seelische Verletzungen im Rahmen pflegerischer Handlungen, z.B. durch Zwang, Vernachlässigung oder Missachtung der Selbstbestimmung.
Beispiele: zu heiß oder kalt duschen, grobes Anfassen während der Pflege, Haare oder Bart ohne Zustimmung schneiden, Fixierungen, Medikamente ohne Zustimmung geben

Emotionale (psychische oder verbale) Gewalt
Seelische Verletzung, Einschüchterung oder Abwertung durch Worte, Verhalten oder soziale Kontrolle.
Beispiele: beleidigen, auslachen, bloßstellen, überfordern, anschreien, drohen

Digitale Gewalt
Schädigung oder Kontrolle von Personen über digitale Medien.
Beispiele: Hassnachrichten, Cybermobbing, unerlaubtes Fotografieren, ständige Belästigung per Nachricht

Strukturelle Gewalt
Einschränkung von Teilhabe und Rechten durch institutionelle oder organisatorische Rahmenbedingungen.
Beispiele: Keine Mitbestimmung im Alltag, fehlende Barrierefreiheit, Machtmissbrauch durch Hierarchie
2.2 Besondere Formen von Gewalt
Mobbing bezeichnet wiederholte, absichtliche Handlungen wie Beleidigungen oder Ausschluss über einen längeren Zeitraum. Mobbing ist verboten und wird nicht toleriert. Betroffene oder Beobachterinnen und Beobachter können sich an die Fachstelle Konflikt- und Gewaltprävention wenden.
Sexualisierte Gewalt umfasst sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person gerichtet sind, wie unerwünschte Berührungen, Worte oder Bilder. Oft geht es dabei um Machtausübung und nicht um Zuneigung. Wir nehmen sexualisierte Gewalt sehr ernst.
3. Unsere Haltung und Regeln
3.1 Grundsätze
- Wertschätzung: Jeder Mensch hat das Recht auf Respekt und Selbstbestimmung, unabhängig von Behinderung, Herkunft oder Geschlecht.
- Mitbestimmung: Menschen mit Beeinträchtigung werden aktiv einbezogen, z. B. durch Werkstatt-Räte oder Bewohner-Vertretungen.
- Klare Grenzen: Wir achten auf professionelle Nähe und Distanz und schützen die Intimsphäre aller.
- Fehlerkultur: Fehler sind menschlich. Wichtig ist, daraus zu lernen und offen zu kommunizieren.
3.2 Verhaltensampel
Die Verhaltensampel zeigt auf, welches Verhalten akzeptabel ist und wann gehandelt werden muss. Sie hilft, Grenzen zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Grün (erwünschtes Verhalten)
Hier muss nicht eingegriffen werden. Beispiele:
- Respektvoller Umgang, z. B. freundliche Kommunikation und Zuhören.
- Hilfsbereitschaft, z. B. Unterstützung anbieten, wenn sie benötigt wird.
Gelb (Problem ansprechen)
Hier ist etwas nicht in Ordnung. Beispiele:
- Unklare Berührungen, z. B. wenn nicht sicher ist, ob eine Berührung erwünscht ist.
- Wiederholte Regelbrüche, z. B. wenn Absprachen nicht eingehalten werden, obwohl sie bereits besprochen wurden.
Rot (sofortiges Handeln erforderlich)
Hier sind Grenzen überschritten. Beispiele:
- Körperliche oder psychische Gewalt, z. B. Schläge oder Beleidigungen.
- Diskriminierung, z. B. aufgrund von Herkunft, Religion oder Behinderung.
- Sexualisierte Übergriffe, z. B. unerwünschte Berührungen oder Zwang zu sexuellen Handlungen.
4. Gewalt vorbeugen
4.1 Risiken erkennen
Jede Einrichtung prüft regelmäßig:
- Wo könnte Gewalt auftreten? (z. B. in Pflegesituationen oder bei Konflikten zwischen Nutzerinnen und Nutzern)
- Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Gewalt zu verhindern? (z. B. mehr Personal, klare Abläufe, barrierefreie Räume)
4.2 Mitbestimmung stärken
Menschen mit Beeinträchtigung werden in Entscheidungen einbezogen, z. B. durch:
- Gremien wie Werkstatt-Räte oder Frauen-Beauftragte.
- Verwendung einfacher Sprache und unterstützter Kommunikation.
- Projekte, in denen Nutzerinnen und Nutzer mitplanen, z. B. bei der Gestaltung von Räumen.
4.3 Schulungen
Es gibt eine Auswahl an Schulungen, die gemacht werden müssen oder an denen freiwillig teilgenommen werden kann. Beispiele:
- Jährliche Pflichtfortbildungen für alle Mitarbeitenden zum Thema Gewaltprävention und Kindeswohlgefährdung.
- Schulungen zum Thema Medienkompetenz, Autismus, Resilienz und viele mehr.
4.4 Personalauswahl
- Sorgfältige Auswahl neuer Mitarbeitender durch Führungszeugnis und Gespräche.
- Einarbeitung neuer Mitarbeitender nach strukturiertem Plan, der auch die Themen des Schutzkonzeptes beinhaltet
5. Was tun bei Gewalt?
5.1 Handlungsplan bei Verdacht oder Vorfall
- Betroffene schützen durch sofortige Sicherheitsmaßnahmen (z. B. räumliche Trennung oder Erste Hilfe).
- Hilfe holen durch das Ansprechen einer vertrauten Person (z. B. Kollegin, Kollege oder Vorgesetzte).
- Meldung an Leitung und Fachstelle Konflikt- und Gewaltprävention.
- Dokumentation des Vorfalls im internen System ConSense (vertraulich und transparent).
- Individuelle Unterstützung der Betroffenen (z. B. Gespräche, Arztbesuche, Supervision, Strafanzeige stellen).
- Externe Hilfe hinzuziehen, wenn nötig (z. B. Jugendamt oder Polizei).
5.2 Kindeswohlgefährdung
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:
- Insoweit erfahrene Fachkraft einschalten.
- Jugendamt kontaktieren, falls erforderlich.
5.3 Opferschutz
Betroffene erhalten:
- Unterstützungsgespräche
- Therapie oder Beratung, falls gewünscht.
- Schutzmaßnahmen wie Versetzung oder Anpassung des Arbeitsplatzes.
5.4 Zu Unrecht Beschuldigte
- Wir nehmen jeden Verdacht auf Gewalt oder Grenzverletzungen ernst und schauen uns alles genau an.
- Auch wenn jemand beschuldigt wird, behandeln wir diese Person respektvoll. Stell sich heraus, dass der Verdacht falsch war, schützen wir sie vor falschen Anschuldigungen.
- Wir gehen nach festen Prinzipien vor – wie Unschuldsvermutung und Datenschutz. Alles wird sachlich, transparent und mit Fachleuten geklärt, um alle zu schützen.
5.5 Arbeit mit Täterinnen und Tätern
- Bei Mitarbeitenden: Klare Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung bei schwerer Gewalt.
- Bei Nutzerinnen und Nutzern: Klärung der Ursachen (z. B. fehlende Impulskontrolle) und pädagogische Begleitung (z. B. durch Gespräche oder Therapie).
5.6 Rückmeldungen
Jede Person kann anonym oder persönlich Hinweise geben über:
- Blauen Briefkasten in den Einrichtungen.
- Internes Rückmeldemanagement über ConSense.
- Online-Formular für Angehörige auf der Homepage.
- Vertrauenspersonen vor Ort oder Fachstelle Konflikt- und Gewaltprävention.
6. Langfristiger Schutz
- Jährliche Schulungen für alle Mitarbeitenden.
- Aufklärung unserer Nutzer*innen zum Thema Gewalt
- Begleitung und regelmäßige Evaluation des Konzepts durch die Fachstelle Konflikt- und Gewaltprävention.
Selbstverpflichtungserklärung
Ich halte mich an das Schutzkonzept und verpflichte mich folgende Punkte umzusetzen:
Ich achte die Würde aller Menschen.
Ich achte die Würde und die Rechte jedes Menschen – unabhängig von Behinderung, Herkunft, Religion, Geschlecht, Aussehen, Sexualität oder Weltanschauung.
Ich höre zu und nehme Rückmeldungen ernst.
Ich unterstütze ein lebendiges und zugängliches Rückmeldewesen und fördere gezielt die Rückmeldefähigkeit der Nutzer*innen.
Ich fördere Mitbestimmung.
Ich bestärke Nutzer*innen, sich zu äußern und aktiv mitzuwirken. Ich informiere Nutzer*innen über ihre Rechte und Pflichten und nehme ihre Sorgen, Beschwerden und Anliegen ernst.
Ich halte professionelle Nähe und Distanz.
Ich wahre eine professionelle Haltung im Umgang mit Nähe und Distanz und achte auf Mitbestimmung sowie den Schutz der Intimsphäre.
Ich bilde mich weiter.
Ich nehme an Schulungen und Fortbildungen zum Schutzkonzept teil und nutze die vorhandenen Strukturen, um den Schutz der Nutzer*innen zu gewährleisten.
Ich reflektiere mein Handeln.
Ich reflektiere mein berufliches Handeln regelmäßig, bin offen für Feedback und trage aktiv zu einer konstruktiven Fehlerkultur bei.
Ich melde Grenzverletzungen und Übergriffe.
Ich informiere die Leitungen bei Verdacht auf Übergriffe oder Regelverstöße und nutze das interne Dokumentationssystem für Gewaltvorfälle.
Ansprechpersonen

Daniela Frank
Fachstelle Konflikt- und Gewaltprävention Fachstelle Konflikt- und Gewaltprävention
Mobil 0176 18 70 09 63
E-Mail senden
Unsere Werte
Das ist unser Ziel.
Auf dem Weg dorthin leiten uns folgende Werte...
