Zukunft gestalten

Über ein Testament nachzudenken – das ist kein einfaches Thema. Vielleicht haben sie schon einmal gehört, dass es eine gesetzlich geregelte Erbfolge gibt? Stimmt, die hält aber nur standardisierte Regelungen vor. Wenn Sie davon abweichen möchten, brauchen Sie zwingend ein Testament. Und wenn Sie gar nicht wissen, was das Gesetz regelt, sollten Sie sich mit dem Thema beschäftigen.

Gut zu wissen

Was die Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren leistet
Unser Ziel: Die gleichberechtigte und möglichst selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderung in unserer Region.

Als große gemeinnützige Organisation im Ostallgäu sind wir regional verankert, arbeiten wohnortnah, möglichst unbürokratisch und bieten sinnstiftende, abwechslungsreiche Praktika und Ausbildungsangebote an. Wenn Sie das alles mit Ihrem Nachlass unterstützen möchten, hat das große Vorteile: Sie tun ein gutes Werk, über Ihre Lebenszeit hinaus!

Ihr letzter Wille
Sie können eine tolerante und menschliche Welt mit bewirken, in der auch Menschen mit Behinderung anerkannt und respektiert werden.
Wobei hilft Ihr Nachlass?
Wohnraum für Menschen mit Behinderung ist sehr knapp. Die öffentlichen Mittel dafür sind begrenzt, neue inklusive Wohnformen erst im Aufbau. Mit Ihrer Unterstützung können wir bedarfsgerechte Wohnmöglichkeiten auf den Weg bringen, für die wir sonst kaum eine Chance hätten.

Das Dabeisein beim gesellschaftlichen Leben scheitert ganz häufig an der fehlenden Assistenz für Menschen mit Behinderung. Das führt zu Vereinsamung. Ihre Zuwendung kann die nötige Assistenz möglich machen.

Wie können Sie die Lebenshilfe in Ihrem Nachlass bedenken?
Nur mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln – für Ihre Angehörigen und auch für einen guten Zweck.

Sie können beispielsweise unsere Stiftung mit einer Zustiftung unterstützen. Oder Sie spenden direkt an die Lebenshilfe, die dann unmittelbar über Ihre Zuwendung verfügen kann. Gerne erläutern wir Ihnen die Unterschiede im Detail!

Das Behindertentestament
Wenn es Angehörige mit Behinderung gibt, ist ein Testament unabdingbar. Wir informieren Sie über die Grundzüge des Erbrechts, damit Sie besser gerüstet zum Notar oder Rechtsanwalt gehen können.
Für Mitglieder der Lebenshilfe ist das kostenlos.

Geld und Liebe zählen!

Sie möchten die Arbeit der Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren unterstützen? Spenden ist eine ganz handfeste Möglichkeit, "dabei zu sein" für Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen

Geldauflagen

Als anerkannte gemeinnützige Organisation unterstützen uns Staatsanwält*innen und Richter*innen durch die Zuweisung von Geldauflagen.

Unsere Projekte

Werfen Sie einen Blick auf unsere vielfältigen Projekte. Mit Ihrer Spende können wir diese verwirklichen und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen.

Unsere Spendenkonten

Verein Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren

Sparkasse Kaufbeuren
IBAN: DE48 7345 0000 0000 0147 95
BIC: BYLADEM1KFB

Stiftung Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren

Sparkasse Kaufbeuren
IBAN: DE 33 7345 0000 0000 2011 11
BIC: BYLADEM1KFB

Ansprechpersonen

Kilian Herbschleb

Kilian Herbschleb

Fundraising
Irseer Straße 1
87600 Kaufbeuren
Mobil 0176 18 70 09 60
email senden

Wolfgang Neumayer

Wolfgang Neumayer

1. Vorsitzender Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
Irseer Straße 1
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 0
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