Welche Ausbildung braucht eine Schul-Begleitung?

Diese Frage kann man nicht allgemein beantworten.
Es kommt auf die Behinderung von dem Kind oder Jugendlichen an.

Die Kosten für die Schul-Begleitung übernehmen entweder:

  • der Bezirk Schwaben oder
  • der Landkreis oder
  • die Stadt

Man nennt diese Stellen deswegen auch: Kosten-Träger.
Der Kosten-Träger bezahlt die Schul-Begleitung.
Der Kosten-Träger entscheidet über die Schul-Begleitung.

Bewilligung

Ein Kostenträger entscheidet oft:
Eine Schul-Begleitung braucht keine besondere Ausbildung.
Die Aufgabe kann eine Hilfskraft übernehmen.
Eine Hilfskraft hat keine besondere Ausbildung.

Es gibt aber auch Ausnahmen.
Manchmal braucht ein Kind oder ein Jugendlicher ganz besondere Hilfen.
Für diesen Hilfen braucht man Fach-Wissen.
Zum Beispiel:
Fach-Wissen über besondere Pflege bei einer sehr schweren Behinderung.

Mitarbeiter*in

In diesen Fällen bezahlt der Kosten-Träger manchmal auch:

  • qualifizierte Hilfskräfte oder
  • Fachkräfte

Qualifizierte Hilfskräfte und Fachkräfte haben eine Fach-Ausbildung.
Qualifizierte Hilfskräfte und Fachkräfte sind deswegen teurer als Hilfskräfte.

Qualifizierte Hilfskräfte sind zum Beispiel diese Berufe:
Heilerziehungs-Pflege-Helfer und Heilerziehungs-Pflege-Helferinnen

Fachkräfte sind zum Beispiel diese Berufe:
Heilerziehungs-Pfleger und Heilerziehungs-Pflegerinnen

Geld, viel

Vielleicht interessieren Sie sich für
eine Schul-Begleitung für Ihr Kind.
Oder Sie haben Fragen.
Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Wir informieren Sie gern.

So können Sie uns erreichen:

Sie können sich gern an Frau Hermine Huber wenden:

Telefon: 0 83 41 - 9 00 31 37

Adresse:
Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
Inklusionsdienst
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren