Spende als Geld-Auflage
Das Gericht kann in einer Verhandlung entscheiden:
Eine Person bekommt eine Strafe.
Als Strafe muss die Person Geld an eine gemein-nützige Organisation bezahlen.
Das nennt man auch: Geld-Auflage.
Die Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren ist als gemein-nützige Organisation anerkannt.

Anerkannt heißt:
Ein Amt hat die Ziele von der Lebenshilfe geprüft.
Danach hat das Amt entschieden:
Die Lebenshilfe macht etwas Gutes für viele Menschen.
Die Lebenshilfe ist gemein-nützig.
Das Amt hat die Gemein-Nützigkeit von der Lebenshilfe bestätigt.
Das Gericht hat für Geld-Auflagen eine Liste.
Auf dieser Liste stehen gemein-nützige Organisationen.
Das Gericht kann aus dieser Liste eine Organisation aussuchen.
An diese Organisation geht dann das Geld aus der Geld-Auflage.
Wir nehmen gern Geld-Auflagen als Spenden an.
Deswegen stehen wir auch auf der Liste für das Gericht.

Sie können uns vertrauen.
Wir versprechen allen Beteiligten:
- Wir verwenden das Geld auf jeden Fall für einen guten Zweck
in unserem Verein. - Alle Informationen rund um die Geld-Auflage bleiben geheim.
Mit dem Geld aus der Geld-Auflage unterstützen Sie unsere Arbeit.
Zum Beispiel:
- Wir haben ein inklusives Kinder-Spielhaus in Kaufbeuren.
Das Spielhaus ist für Kinder mit und ohne Behinderung.
Mit dem Geld aus den Geld-Auflagen unterstützen Sie die Arbeit vom Spielhaus.

- Manche Menschen mit Behinderung brauchen besondere Förder-Geräte.
Mit den Geräten können sie besser lernen.
Mit dem Geld aus den Geld-Auflagen können wir neue Förder-Geräte kaufen. - Einzelne Menschen brauchen besondere Therapien.
Mit dem Geld aus den Geld-Auflagen können wir einen Teil von den Therapien bezahlen.
Viele Gerichte unterstützen die Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren schon.
Die Gerichte haben uns aus der Liste für die Geld-Auflagen ausgesucht.
Vielen Dank an alle Staats-Anwälte und Staats-Anwältinnen!
Vielen Dank an alle Richter und Richterinnen!