Dort beantragen Sie eine Individual-Begleitung

Beim Antrag für die Individual-Begleitung kommt es auf die Behinderung
von einem Kind an.
Bei unterschiedlichen Behinderungen muss man sich an unterschiedliche Stellen wenden.

Diese Möglichkeiten gibt es:

Antrag

Individual-Begleitung für Kinder
mit geistiger oder körperlicher Behinderung:

Für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung können Sie
den Antrag beim Bezirk Schwaben stellen.
Sie können dort auch einen Antrag für blinde oder gehörlose Kinder stellen.
Der Bezirk Schwaben übernimmt dann vielleicht die Kosten für die Individual-Begleitung.

Für den Antrag ist dieses Gesetz wichtig: § 54 SGB XII.
Das Zeichen § spricht man so: Paragraf.
XII ist eine römische Zahl.
XII spricht man so: 12.
Das Gesetz spricht man also so: Paragraf 54 SGB 12.
SGB ist die Abkürzung für: Sozial-Gesetz-Buch.

Im SGB 12 stehen die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe ist zum Beispiel für Kinder mit geistiger
oder körperlicher Behinderung zuständig.

Gesetz-Buch

Individual-Begleitung für Kinder mit seelischer Behinderung:

Für Kinder mit seelischer Behinderung können Sie den Antrag
bei Ihrem Landrats-Amt oder bei Ihrer Stadt-Verwaltung stellen.
Sie können dort auch einen Antrag für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung stellen.
Der Landkreis oder die Stadt übernimmt dann vielleicht die Kosten für die Individual-Begleitung.

Für den Antrag ist dieses Gesetz wichtig: § 35 SGB VIII.
Das Zeichen § spricht man so: Paragraf.
VIII ist eine römische Zahl.
VIII spricht man so: 8.
Das Gesetz spricht man also so: Paragraf 35 SGB 8.
SGB ist die Abkürzung für: Sozial-Gesetz-Buch.

Im SGB 8 stehen die Regeln für Kinder- und Jugend-Hilfe.
Die Kinder- und Jugend-Hilfe ist zum Beispiel für Kinder mit seelischer Behinderung
zuständig.

Gesetz-Buch

Vielleicht interessieren Sie sich für
eine Individual-Begleitung für Ihr Kind.
Oder Sie haben Fragen.
Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Wir informieren Sie gern.

So können Sie uns erreichen:

Sie können sich gern an Frau Hermine Huber wenden:

Telefon: 0 83 41 - 9 00 31 37

Adresse:
Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
Inklusionsdienst
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren