Darum geht es in der Beratung
Viele Menschen haben Angst vor der letzten Zeit im Leben.
Vielleicht wird man später schwer krank.
Vielleicht muss man mit einer schweren Krankheit ins Krankenhaus.

Man weiß nicht:
Was passiert dann?
Die Beratung soll Menschen mehr Sicherheit geben.
Die Angst soll weniger werden.
So läuft die Beratung ab
Bei der Beratung bekommen Sie zuerst Infos.
Zum Beispiel darüber:
- Das kann sich durch eine schwere Krankheit verändern.
Zum Beispiel:
Bei der Krankheit Krebs muss man oft
zu einer bestimmten Behandlung gehen.
Nach der Behandlung fühlt man sich manchmal schlecht.
Und manchen Menschen fallen zum Beispiel die Haare aus.
- Diese medizinischen Behandlungen gibt es
bei schweren Krankheiten.
Zum Beispiel:- Medikamente
- Ernährung über einen Schlauch
- Beatmung über eine Maske und eine Maschine
- Das passiert im Krankenhaus.
Zum Beispiel:
Ein Arzt oder eine Ärztin erklärt Ihnen alles zu einer Operation.
Sie können auch Fragen stellen.

Wir überlegen danach gemeinsam:
- Was wünschen Sie sich für die letzte Zeit in Ihrem Leben?
- Was möchten Sie nicht?
Am Ende von der Beratung können wir alle Wünsche aufschreiben.
Das ist freiwillig.
Das Aufschreiben hilft später anderen Menschen bei Entscheidungen.
Zum Beispiel:
- Angehörigen
- Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Heim
- Ärzten und Ärztinnen

Diese Menschen wissen dann:
Das sind Ihre Wünsche.
Auch wenn Sie es später nicht mehr selbst sagen können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für das Aufschreiben
von Wünschen für die letzte Zeit im Leben:
Patienten-Verfügung
In einer Patienten-Verfügung stehen vor allem
Wünsche für die medizinische Behandlung.
Zum Beispiel:
Vielleicht kann ich später wegen einer schweren Krankheit
nicht mehr selbst atmen.
Ich möchte dann über eine Maschine beatmet werden.
Oder ich möchte das nicht.

Manchmal kann man in einer Patienten-Verfügung auch
andere Wünsche aufschreiben.
Zum Beispiel:
- Ich möchte zuhause sterben.
oder: - Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin soll am Ende zu mir kommen.
Vorsorge-Vollmacht
Vielleicht können Sie später selbst nichts mehr entscheiden.
Zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit.
Dann können Sie jetzt schon bestimmen:
Diese Person darf für mich entscheiden.
Sie geben der Person die Erlaubnis für Entscheidungen.
Sie können den Namen von der Person in
eine Vorsorge-Vollmacht schreiben.

In der Vorsorge-Vollmacht können Sie auch festlegen:
In diesen Bereichen darf die Person
für mich Entscheidungen treffen.
Zum Beispiel:
- eine Entscheidung über eine ärztliche Behandlung
- Entscheidungen über mein Geld
- eine Entscheidung über mein Zuhause
Sie können für die verschiedenen Bereiche
auch verschiedene Personen aussuchen.
Mit einer Vorsorge-Vollmacht braucht man oft
keinen gesetzlichen Betreuer oder Betreuerin.
Betreuungs-Verfügung
Vielleicht können Sie sich später nicht mehr selbst
um Ihre Angelegenheiten kümmern.
Und Sie brauchen Unterstützung durch
einen gesetzlichen Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin.
Sie können jetzt schon vorschlagen:
Diese Person soll mein Betreuer oder meine Betreuerin werden.
Diesen Wunsch können Sie in einer Betreuungs-Verfügung aufschreiben.
Das Betreuungs-Gericht wird dann über Ihren Wunsch informiert.

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Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Wir informieren Sie gern.
So können Sie uns erreichen:
Sie können sich gerne an Herrn Frank Gelück wenden:
Handy: 01 76 18 70 09 17
E-Mail: [email protected]
Adresse:
Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
Beratungsstelle
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