Schwerbehindertenvertretung im Fokus

Seit 2011 ist Sozialpädagogin Maria Kreuzer bei den Wertachtal-Werkstätten im Sozialdienst in Neugablonz tätig und kann sich keinen schöneren Arbeitsort vorstellen. Seit fünf Jahren ist sie außerdem als Schwerbehindertenvertretung (SBV) die Vertrauensperson und Interessensvertretung für alle Mitarbeitenden mit einer Schwerbehinderung oder so genannter „Gleichstellung“. Um diesen Bereich bei der Lebenshilfe und den Wertachtal-Werkstätten stärker in den Fokus zu rücken, haben wir Maria Kreuzer zu einem Interview getroffen.
Was sind deine Aufgaben als SBV?
„Ich würde sagen, es ist vor allem die Beratung und dass man schaut, was wir tun können, wenn die Behinderung im Arbeitsalltag zu Beeinträchtigungen führt. Außerdem habe ich immer die Quote im Blick.“ Damit ist die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers von mindestens 5% Menschen mit Schwerbehinderung, ab einer Anzahl von 20 Mitarbeitenden, gemeint. Wenn eine Bewerbung von einer Person mit GdB (Grad der Behinderung) eingeht, macht der Betriebsrat oder die Personalverwaltung sie darauf aufmerksam, denn das Ziel ist die Beteiligung am Bewerbungsprozess: Bei gleicher Eignung muss eine Person mit einem GdB zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Maria lacht: „Wenn wir diese Quote nicht erfüllen, wer dann? Da wache ich schon drüber und berate meine Kolleg*innen sehr gerne dazu.“
Klassische Themen bei einer Beratung sind zum Beispiel: „Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?“, die Beantragung einer Gleichstellung (das bringt z.B. Vorteile beim Kündigungsschutz), allgemein zu Vor- und Nachteilen und zur Antragsstellung.
Auch bei Sorgen um den Arbeitsplatz, z.B. aufgrund einer fortschreitenden chronischen Erkrankung, bietet die SBV Rat und Unterstützung an. Denn es ist wichtig, in so einer Situation zu wissen, dass der Arbeitgeber nicht aufgrund der Schwerbehinderung oder der fortschreitenden Krankheit eine Kündigung aussprechen kann.
Außerdem wird Maria nicht müde, Aufklärungsarbeit zu leisten. So ist es ihr z.B. ein wichtiges Anliegen mit Missverständnissen darüber aufzuräumen, wer einen Schwerbehindertenausweis bekommt und wer nicht.
Ab wann gilt denn eine Beeinträchtigung als „Schwerbehinderung“?
„Man spricht von Schwerbehinderung ab einem GdB von 50 und wenn die Behinderung länger als sechs Monate besteht. Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man erst ab einem Grad der Behinderung von 50. Das sind übrigens keine Prozent. Das ist ganz wichtig und wird häufig missverstanden. Außerdem kann man, wenn man einen GdB von 30-40 hat, die so genannte „Gleichstellung“ beantragen – die Gleichstellung mit Menschen mit Schwerbehinderung. Diese Menschen haben dann auch einen besonderen Kündigungsschutz wie Menschen mit einer Schwerbehinderung, haben aber nicht den Zusatzurlaub (Menschen mit Schwerbehinderung haben das Recht auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr).
Für Maria Kreuzer ist es auch wichtig, zu wissen, wer über eine Gleichstellung verfügt, denn diese Mitarbeiter*innen zählen mit in die Quote hinein.
Wie unterstützt du ganz konkret im Arbeitsalltag?
„Oft geht es darum zu schauen, wie man den Arbeitsplatz einer Person anpassen kann oder was die Person vielleicht nichtmehr machen kann und dann wird gemeinsam nach einer Lösung und möglichen Hilfsmitteln gesucht, die ich dann beantragen kann.“
Die SBV hat dabei bisher sehr gute Erfahrungen mit den Leitungen gemacht, die diese Bedarfe immer einsehen und denen es ein Anliegen ist, die berufliche Teilhabe aller Mitarbeitenden zu ermöglichen.
Maria Kreuzer freut sich sehr, wenn die Kolleg*innen sich frühzeitig bei ihr melden, auch wenn vielleicht noch keine Schwerbehinderung vorliegt: „Es kommt vor, dass Mitarbeiter*innen im Verlauf ihres Arbeitslebens, z.B. eine psychische Beeinträchtigung entwickeln. Auch da bin ich immer ansprechbar, denn das schwierigste in einer solchen Situation kann mitunter sein, dass man sich zusätzlich zu einer verunsichernden Diagnose noch Sorgen um die Zukunft der eigenen Arbeitsfähigkeit und den Erhalt des Arbeitsplatzes macht. Das kann uns alle treffen, die meisten Behinderungen sind im Lauf des Lebens erworben und nicht angeboren.“
Kennst du alle Menschen mit Schwerbehinderung bei den Wertachtal-Werkstätten?
„Ich möchte niemandem zu nahetreten und gehe davon aus, dass alle Mitarbeitenden dazu in der Lage sind, selbst zu entscheiden, ob sie die Schwerbehindertenvertretung kontaktieren möchten oder nicht. Für manche Menschen ist das ein heikles Thema, nicht jeder möchte darüber reden und daher gehe ich erstmal nicht aktiv auf die Leute zu.“
Das Prinzip der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung wird auch im Bewerbungsprozess großgeschrieben: Wenn sich eine Person mit Schwerbehinderung bewirbt, fragt die Personalabteilung zunächst nach, ob der/die Bewerber*in möchte, dass die SBV mit zum Bewerbungsgespräch kommt.
Wie bekommt man mehr Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und was ist deine Rolle im Bewerbungsgespräch?
„Rechtlich darf ich ja gar nicht nach der Beeinträchtigung fragen. Die Bewerber*innen sind auch nicht dazu verpflichtet anzugeben, dass ein Grad der Behinderung vorliegt.“
Die Beweggründe, nicht über die eigene Schwerbehinderung zu sprechen, können vielfältig sein. Auch diesen Ängsten möchte die SBV entgegenwirken und einen Raum dafür schaffen, dass Beratungsangebote genutzt werden und ein Unternehmensklima geschaffen wird, in dem sich alle sicher fühlen, ihre Rechte einzufordern und keine Angst vor Stigmatisierung haben müssen.
„Eine Frage, die ich z.B. bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen stelle, ist: Gibt es Arbeitshilfen, die bei ihrem vorherigen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden? Dann kann ich diese beantragen. Das Inklusionsamt, aber auch die Arbeitsagentur und die Rentenversicherungen finanzieren vielerlei Hilfsmittel, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.“
Wie kann man SBV werden?
Jeder Mitarbeiter kann sich für die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen. Wählen dürfen allerdings nur die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen. Nächstes Jahr finden im Herbst die Neuwahlen statt.
Maria Kreuzer ist seit 5 Jahren SBV. Ihr ist es wichtig, dass sich die Mitarbeitenden gerne bei ihr melden und sich beraten lassen können. Ihr Angebot unterliegt der Schweigepflicht, was in den Gesprächen besprochen wird, bleibt privat. Das Angebot besteht und wer es annehmen möchte, darf gerne auf sie zukommen.
Die Schwerbehindertenvertretung bei der Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren und den Wertachtal-Werkstätten
Menschen mit Schwerbehinderung haben im Arbeitsleben besondere Rechte – von zusätzlichem Kündigungsschutz über Sonderurlaub bis hin zu angepassten Arbeitsplätzen. Damit diese Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich gelebt werden, gibt es die Schwerbehindertenvertretung (SBV).
Bei der Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren ist Manuela Hilgart als SBV aktiv, bei den Wertachtal-Werkstätten Maria Kreuzer. Beide engagieren sich leidenschaftlich für ihre Kolleg*innen: Sie vertreten deren Interessen, beraten zu Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis, zur Gleichstellung oder zur Anpassung von Arbeitsplätzen und begleiten bei Bedarf Gespräche mit Vorgesetzten oder beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

Manuela Hilgart
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Tel. 0151 12 54 70 30
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Maria Kreuzer
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Tel. 08341 96 45 54
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