Inklusionsdienst Schule / Schulbegleitung

Die Schulbegleitung soll ein oder mehrere Kinder mit körperlichen, geistigen und/oder emotional/seelischen Beeinträchtigungen bei der gleichberechtigten Teilhabe am Unterricht unterstützen.

Dieses Angebot ist geeignet für:

Kinder und Jugendliche
Grundlage hierfür ist das Bundesteilhabegesetz, BTHG, das in Folge der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 erlassen wurde und alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, das Recht auf Chancengleichheit für alle Menschen umzusetzen. Herkunft, Geschlecht und Alter sowie die individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen dürfen nicht zu Ausgrenzung und Ablehnung in unserer Gesellschaft führen.
Unsere Schulbegleiter*innen finden ihren Einsatz in Grund- und Mittelschulen, in weiterführenden Schulen und in Förderschulen.
Die Individualbegleiter*in unterstützt Kinder innerhalb der Gruppe von schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE), in Ausnahmefällen in Kindertagesstätten.
Inklusionsdienst Schule / Schulbegleitung
Inklusionsdienst Schule / Schulbegleitung

Gut zu wissen

Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?

Unser Motto lautet:
„So viel Unterstützung wie nötig, so wenig Unterstützung wie möglich!“

  • Anleitung und Förderung zur Selbstständigkeit
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Förderung und Gestaltung sozialer Kontakte
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Lerninhalten (Schreiben, Lesen…)
  • Hilfe bei der Orientierung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
  • Begleitung bei lebenspraktischen Aufgaben (Essen, Umkleide, Toilette)
  • Begleitung in unstrukturierten Zeiten, z.B. Pausen, in der Garderobe
  • Kontakt und gegenseitiger Austausch mit den beteiligten Kooperationspartnern
Was bieten wir Ihnen?
  • Elternberatung und Hilfe bei der Antragsstellung
  • Auswahl und Anstellung geeigneter Schul- und Individualbegleiter unter Einbeziehung des Kindes, der Eltern und der Schule
  • Teambesprechungen, Fortbildungen, Schulungen und kollegiale Beratungen, ebenso wie eine Anfangsbegleitung, Coaching und bei Bedarf Krisenintervention
  • Unterstützung der Mitarbeiter*innen durch unseren Fachdienst (Schwerpunkt Autismus und Heilpädagogik) und dem Team der Sozialpädagog*innen
  • Leitung und Koordination des Einsatzes
  • gute Vernetzung aller Beteiligten (Schule und Kostenträger)
  • Einsatz von Vertretungen im Krankheitsfall, wenn möglich
  • Bezahlung nach TVöD
  • eine sinnstiftende Tätigkeit
Wer sind unsere Schulbegleitungen?

Das Team unserer Schulbegleiter*innen besteht aus:

  • Heilerziehungspfleger*innen (HEP)
  • HEP-Helfer*innen (HEP-H)
  • Erzieher*innen
  • Kinderpfleger*innen
  • geschulte Kräfte aus anderen Berufsfeldern
Wer bezahlt das?

Für die Übernahme der Kosten sind je nach Unterstützungsbedarf der Kinder zwei verschiedene Behörden zuständig:

  • Jugendamt, wenn ein sozial-emotionaler Förderbedarf vorliegt
  • Bezirk Schwaben, wenn eine körperliche und/oder kognitive Einschränkung oder Mehrfachbehinderung vorliegt

Sie möchten sich als Schulbegleiter*in bewerben?

Nützliche Links

Bezirk Schwaben

Stadt Kaufbeuren

Landkreis Ostallgäu

Ansprechpersonen

Hermine Huber

Hermine Huber

LeitungLeitung
Porschestr. 17
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 437
E-Mail senden

Monika Stefanz

Monika Stefanz

Stellvertretende Leitung Inklusionsdienst
Porschestr. 17
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 458
E-Mail senden

Isabelle Harder

Isabelle Harder

Verwaltung InklusionsdienstVerwaltung Inklusionsdienst
Tel. 08341 90 03 438
E-Mail senden

Adresse

Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
Inklusionsdienst
Porschestr. 17
87600 Kaufbeuren
Auf Karte anzeigen

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.

Weitere Angebote

Aus der Kategorie: