Inklusionsdienst für Kitas und Schulen

Individual- und Schulbegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche mit geistigen, seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen beim Besuch einer Kita oder Schule, um eine hohe Selbstständigkeit dieser zu erreichen.

Was ist eine Schul- oder Individualbegleitung?

Mittlerweile herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen den Einsatz von Assistenzpersonal notwendig macht, das die Lehrkräfte bei dieser herausfordernden Aufgabe unterstützt. In Deutschland sind dies bisher v.a. die so genannten Schulbegleiter*innen, die auf der Grundlage der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch (SGB) XII) bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) beantragt werden können. Wird ein Kind mit einer Beeinträchtigung im Kita-Alltag unterstützt, spricht man hier von einer Individualbegleitung.

Gut zu wissen

Wo wird die Begleitung eingesetzt?
Schulbegleiter*innen werden häufig als Unterstützung beim Besuch der allgemeinen Schule eingesetzt. So erhalten z. B. nahezu alle Kinder mit geistiger Beeinträchtigung eine Schulbegleitung, wenn sie die allgemeine Schule besuchen möchten. Schulbegleitungen werden aber nicht nur zur Unterstützung der Inklusion eingesetzt. In manchen Bundesländern, wie z.B. in Bayern, unterstützt ein beträchtlicher Teil der Schulbegleiter*innen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Förderschule.
Wo kann ich eine Begleitung beantragen?
Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/ oder körperlicher Beeinträchtigung (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) wird die Schulbegleitung auf Grundlage von § 54 SGB XII finanziert. Die Leistung der Eingliederungshilfe wird dementsprechend beim örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger, in unserem Fall dem Bezirk Schwaben, beantragt. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Beeinträchtigung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störung) bezieht sich die Maßnahme auf § 35 SGB VIII. Die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wird dementsprechend bei den örtlichen Jugendämtern, den Städten oder Landkreisen beantragt.
Welche Aufgaben übernimmt die Begleitung?

In der Schule:

  • Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch und die Teilhabe am schulischen Leben.
  • Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.
  • Sie ermöglichen Schüler*innen mit Beeinträchtigungen am Unterricht teilzunehmen und die schulischen Anforderungen zu bewältigen.
  • Wichtig ist: Schulbegleitungen sind keine Zweitlehrkräfte! Die Vermittlung des Lehrstoffes ist Aufgabe des Lehrpersonals.

In der Kita:

  • Individualbegleitungen unterstützen Kinder mit Beeinträchtigung, die Hilfe beim Besuch einer Kindertagesstätte brauchen. Sie ermöglichen die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen in Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen sowie Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE)
Welche Qualifikation benötigt die Begleitung?
Diese Frage ist nur eingeschränkt pauschal zu beantworten. Die Kostenträger gehen häufig davon aus, dass die Schul- und Individualbegleitungen in der Regel keine berufliche Vorbildung im erzieherischen, pädagogischen oder pflegerischen Bereich benötigen. In diesen Fällen werden die Schul- und Individualbegleitungen als (unqualifizierte) Hilfskräfte eingestuft. In begründeten Fällen können aber auch qualifizierte Hilfskräfte (z. B. Heilerziehungspflegehelfer*innen) oder Fachkräfte (z. B. Heilerziehungspfleger*innen) genehmigt werden.

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Nützliche Links

Bezirk Schwaben

Stadt Kaufbeuren

Landkreis Ostallgäu

Ansprechpersonen

Hermine Huber

Hermine Huber

Leitung Inklusionsdienst Leitung
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 138
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Isabelle Harder

Isabelle Harder

Verwaltung Inklusionsdienst
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 138
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Tanja Mulas

Tanja Mulas

Verwaltung
Irseer Straße 1
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 38
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Arzu Tagal

Arzu Tagal

Organisation Krankheitsvertretungen
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 138
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Juelz Zenner

Juelz Zenner

Organisation Krankheitsvertretungen
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 138
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Lara Weikmann

Lara Weikmann

Fachdienst Inklusionsdienst
Irseer Straße 1
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 159
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Monika Stefanz

Monika Stefanz

Fachdienst Inklusionsdienst
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 158
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Ursula Bauer-Zasche

Ursula Bauer-Zasche

Fachdienst Inklusionsdienst
Irseer Straße 1
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 90 03 - 138
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Rosi Haser-Neumayer

Rosi Haser-Neumayer

Fachdienst Autismus
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren
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Jamin Haußmann

Jamin Haußmann

Fachdienst Heilpädagogik
Am Sonneneck 47
87600 Kaufbeuren
Tel. 0152 55 21 74 09

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Kontakt

Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
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