Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut

Jul 12, 2017 | Veranstaltungen

Expertin dozierte zu Aufsichtspflicht

Die Expertin für Pflegehaftungsrecht, Rechtsanwältin und Dozentin Ute Coulmann, informierte bei zwei Fortbildungsveranstaltungen in den Wertachtal-Werkstätten Kaufbeuren über das Thema Aufsichtspflicht.

Sie machte deutlich, dass die Aufsichtspflicht die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung nicht einschränkt. Im Gegenteil: Selbstbestimmte Entscheidungen erwachsener Menschen entbinden die betreuende Person von der Aufsichtspflicht.

„Es gibt keine Pflicht zu einem vernünftigen Leben – auch nicht für behinderte Menschen.“ Diese Tatsache ist für Angehörige und Betreuende nicht immer einfach zu schlucken, entspricht aber der Rechtslage und dem zu Grunde liegenden Verständnis, dass alle erwachsenen Menschen, ob mit oder Behinderung, über ihr Leben, soweit es ihnen möglich ist, selbst bestimmen dürfen.

Nicht immer wenn etwas passiert, muss jemand Schuld daran sein

Für Betreuungspersonen bedeutet dies zunächst eine Erleichterung. Wenn die zu betreuende Person einen Schaden erleidet oder jemand anderem einen Schaden zufügt, ist nicht automatisch die Aufsichtsperson dafür verantwortlich. Wenn dem Handeln des Betreuten eine bewusste Entscheidung zugrunde liegt, beziehungsweise pädagogisch sinnvoll entschieden wurde, welche Spielräume angemessen sind, ist die Aufsichtsperson für das Geschehene nicht haftbar zu machen. Worauf allerdings wirklich zu achten ist, sind die Räumlichkeiten. Die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ verlangt, dass, wer für einen Raum oder ein Grundstück verantwortlich ist, dafür sorgen muss, dass für niemand eine Gefahr entsteht. Stolperfallen und ähnliches sollte man dringend beseitigen.

Selbstverständlich ist es weiterhin im Interesse aller Beteiligten, dass es den Menschen mit Behinderung gut geht, dass keine Unfälle passieren und sie gesund sind. Nur sieht der Gesetzgeber Verbote nicht als Mittel der Wahl vor. Für Menschen mit Behinderung gelten die gleichen Verbote und Rechte wie für Menschen ohne Behinderung.

Einrichtungen der Behindertenhilfe, Betreuer, Angehörige oder Ärzte dürfen sich nicht eigenmächtig Regeln ausdenken, und seien sie noch so gut gemeint und sinnvoll, die nicht auch für Menschen ohne Behinderung gelten. Dies gilt für alle Bereiche des Lebens – eben auch für Gesundheit, Ernährung, Sex, Drogen und Rock n Roll, um nur ein Beispiel aus dem Bereich Freizeitgestaltung zu erwähnen.

Wie kann es nun gelingen, dass sich das Recht auf Selbstbestimmung nicht gegen die Menschen mit Behinderung wendet, weil niemand sie daran hindern darf sich selbst zu schaden?

Die Menschen mit Behinderung müssen pädagogisch dazu befähigt werden, ihr Leben selbst verantwortlich zu gestalten – einfache Verbote sind keine Lösung.

Die Antwort heißt: „Pädagogik“. Insbesondere die Einrichtungen der Behindertenhilfe sind dazu aufgefordert mit den ihnen anvertrauten Menschen eine Beziehung auf Augenhöhe einzugehen. Zu informieren, und zwar so, dass sie verstanden werden. Zuzuhören, darauf was die Klienten wollen. Ernst zu nehmen. Möglichkeiten aufzutun. Erfahrungsräume zu eröffnen, zu reflektieren, zu begleiten, einzuüben und zu diskutieren.

Das alles klingt mühsam und ist es auch. Aber es ist unsere Pflicht, wenn wir der Würde und der Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderung gerecht werden wollen. Hier liegt die große Herausforderung für die Zukunft. Dazu gehört es auch die, Angehörigen und rechtlichen Betreuer mit zu nehmen. Es ist nämlich nicht leicht, den natürlichen Beschützerinstinkt abzulegen. Das kann nur gelingen, wenn statt dessen ein Vertrauen in die eigene pädagogische Kompetenz aufgebaut wird. Loszulassen gelingt leichter, wenn Eltern und Angehörige darauf vertrauen, dass sie gut einschätzen können, was möglich ist. Wenn sie lernen, dass die eigene Vorstellung vom Leben, nur eine der vielen Möglichkeiten ist glücklich zu werden und dass ein selbstbestimmtes Leben in jedem Fall ein glücklicheres Leben ist. Mit dieser Perspektive kann es gelingen mit den Betreuten auf Augenhöhe darüber zu sprechen, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Es reicht nicht, erst damit anzufangen, wenn die Kinder erwachsen sind, sondern es empfiehlt sich, die Pubertät auch bei Jugendlichen mit Behinderung als das zu begreifen, was sie auch bei anderen Jugendlichen ist: Ein Weg zu mehr Selbständigkeit. Mit dieser Zeit klar zu kommen ist für alle Eltern schwer. Ein Unterstützungsangebot bei der besonderen Kombination Pubertät und Behinderung könnte dabei helfen.

Am Ende steht, wenn alles gut geht, eine größere Zufriedenheit bei Betreuern und Betreuten. Eine Garantie gibt es dafür, wie immer, wenn wir mit Menschen zu tun haben, jedoch nicht. Frau Coulmann, hatte es auf ihre erste Folie geschrieben: „Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.“

Sie machte deutlich, dass die Aufsichtspflicht die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung nicht einschränkt. Im Gegenteil: Selbstbestimmte Entscheidungen erwachsener Menschen entbinden die betreuende Person von der Aufsichtspflicht.

„Es gibt keine Pflicht zu einem vernünftigen Leben – auch nicht für behinderte Menschen.“ Diese Tatsache ist für Angehörige und Betreuende nicht immer einfach zu schlucken, entspricht aber der Rechtslage und dem zu Grunde liegenden Verständnis, dass alle erwachsenen Menschen, ob mit oder Behinderung, über ihr Leben, soweit es ihnen möglich ist, selbst bestimmen dürfen.

Nicht immer wenn etwas passiert, muss jemand Schuld daran sein

Für Betreuungspersonen bedeutet dies zunächst eine Erleichterung. Wenn die zu betreuende Person einen Schaden erleidet oder jemand anderem einen Schaden zufügt, ist nicht automatisch die Aufsichtsperson dafür verantwortlich. Wenn dem Handeln des Betreuten eine bewusste Entscheidung zugrunde liegt, beziehungsweise pädagogisch sinnvoll entschieden wurde, welche Spielräume angemessen sind, ist die Aufsichtsperson für das Geschehene nicht haftbar zu machen. Worauf allerdings wirklich zu achten ist, sind die Räumlichkeiten. Die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ verlangt, dass, wer für einen Raum oder ein Grundstück verantwortlich ist, dafür sorgen muss, dass für niemand eine Gefahr entsteht. Stolperfallen und ähnliches sollte man dringend beseitigen.

Selbstverständlich ist es weiterhin im Interesse aller Beteiligten, dass es den Menschen mit Behinderung gut geht, dass keine Unfälle passieren und sie gesund sind. Nur sieht der Gesetzgeber Verbote nicht als Mittel der Wahl vor. Für Menschen mit Behinderung gelten die gleichen Verbote und Rechte wie für Menschen ohne Behinderung.

Einrichtungen der Behindertenhilfe, Betreuer, Angehörige oder Ärzte dürfen sich nicht eigenmächtig Regeln ausdenken, und seien sie noch so gut gemeint und sinnvoll, die nicht auch für Menschen ohne Behinderung gelten. Dies gilt für alle Bereiche des Lebens – eben auch für Gesundheit, Ernährung, Sex, Drogen und Rock n Roll, um nur ein Beispiel aus dem Bereich Freizeitgestaltung zu erwähnen.

Wie kann es nun gelingen, dass sich das Recht auf Selbstbestimmung nicht gegen die Menschen mit Behinderung wendet, weil niemand sie daran hindern darf sich selbst zu schaden?

Die Menschen mit Behinderung müssen pädagogisch dazu befähigt werden, ihr Leben selbst verantwortlich zu gestalten – einfache Verbote sind keine Lösung.

Die Antwort heißt: „Pädagogik“. Insbesondere die Einrichtungen der Behindertenhilfe sind dazu aufgefordert mit den ihnen anvertrauten Menschen eine Beziehung auf Augenhöhe einzugehen. Zu informieren, und zwar so, dass sie verstanden werden. Zuzuhören, darauf was die Klienten wollen. Ernst zu nehmen. Möglichkeiten aufzutun. Erfahrungsräume zu eröffnen, zu reflektieren, zu begleiten, einzuüben und zu diskutieren.

Das alles klingt mühsam und ist es auch. Aber es ist unsere Pflicht, wenn wir der Würde und der Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderung gerecht werden wollen. Hier liegt die große Herausforderung für die Zukunft. Dazu gehört es auch die, Angehörigen und rechtlichen Betreuer mit zu nehmen. Es ist nämlich nicht leicht, den natürlichen Beschützerinstinkt abzulegen. Das kann nur gelingen, wenn statt dessen ein Vertrauen in die eigene pädagogische Kompetenz aufgebaut wird. Loszulassen gelingt leichter, wenn Eltern und Angehörige darauf vertrauen, dass sie gut einschätzen können, was möglich ist. Wenn sie lernen, dass die eigene Vorstellung vom Leben, nur eine der vielen Möglichkeiten ist glücklich zu werden und dass ein selbstbestimmtes Leben in jedem Fall ein glücklicheres Leben ist. Mit dieser Perspektive kann es gelingen mit den Betreuten auf Augenhöhe darüber zu sprechen, wie sie ihr Leben gestalten wollen.

Es reicht nicht, erst damit anzufangen, wenn die Kinder erwachsen sind, sondern es empfiehlt sich, die Pubertät auch bei Jugendlichen mit Behinderung als das zu begreifen, was sie auch bei anderen Jugendlichen ist: Ein Weg zu mehr Selbständigkeit. Mit dieser Zeit klar zu kommen ist für alle Eltern schwer. Ein Unterstützungsangebot bei der besonderen Kombination Pubertät und Behinderung könnte dabei helfen.

Am Ende steht, wenn alles gut geht, eine größere Zufriedenheit bei Betreuern und Betreuten. Eine Garantie gibt es dafür, wie immer, wenn wir mit Menschen zu tun haben, jedoch nicht. Frau Coulmann, hatte es auf ihre erste Folie geschrieben: „Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.“

Weitere Artikel

Aus der Kategorie: