BetreuungsRechtsReform – aber richtig!
Mit der Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Verbesserungen bei der Reform des Betreuungsrechts ein. Für Menschen innerhalb einer rechtlichen Betreuung müssen mehr Selbstbestimmung, Autonomie und eine gute Qualität der Betreuung gesichert werden.
Nach nunmehr 28 Jahren seit seiner Einführung unterliegt das Betreuungsrecht einer wichtigen Reform. Das Betreuungsrecht stand nicht zuletzt aufgrund rechtstatsächlicher Untersuchungen und der Beurteilung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung unter Kritik.
Trotz der Abkehr von der Entmündigung ist das Gebot der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung i. S. d. Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention im derzeit bestehenden System nicht durchgängig verwirklicht. Daher veröffentlichte das BMJV nach einem eineinhalbjährigen Diskussionsprozess am 23. Juni 2020 den Referentenentwurf zur Reform des Betreuungsrechts. Dieser ist auch in Leichter Sprache abrufbar.
Hauptziele der Reform des Betreuungsrechts: Hauptziele sind es, die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung zu stärken, die Qualität der Betreuung in der Anwendungspraxis zu verbessern und eine bessere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes sicherzustellen.
Selbstbestimmung stärken – Betreuung verbessern
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. begrüßt in ihrer umfassenden Stellungnahme grundsätzlich die Reformvorschläge des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Reform des Betreuungsrechts. Sie sieht im Hinblick auf das Ziel, die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen konsequent zu verwirklichen und zu stärken, aber noch Verbesserungsbedarf.
Insofern reicht die Reform nicht weit genug und setzt den ursprünglichen Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – immer noch nicht konsequent um. Deutlich wird dies auch daran, dass das Betreuungssystem weiterhin unter finanziellen und zeitlichen Nöten leidet.
Mit der Reform kommen neue Aufgaben auf alle im Betreuungswesen tätigen Akteur*innen zu. Diese können im Sinne der Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen nur erfüllt werden, wenn den Akteur*innen die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Reform viele sprachliche Änderungen hervorbringt, deren Wirkung in der Betreuungspraxis gering bleibt.

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